Was und wie wird gemeldet?
Wie wird gemeldet?
Die Meldung Ihrer Erkrankung erfolgt namentlich an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein, die an der Ärztekammer Schleswig-Holstein angesiedelt ist.
Wohnen Sie in Schleswig-Holstein, werden Ihre Daten anschließend namentlich oder anonym gespeichert. Die Art der Speicherung hängt davon ab, ob Sie an Forschungsvorhaben mitwirken möchten.
- Mit Ihrer Zustimmung zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben werden Ihr vollständiger Name sowie Ihre Adresse dauerhaft gespeichert. Sie können jedoch diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
- Ohne Ihre Zustimmung zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben werden, nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Meldung, personenbezogene Daten (Name, Vorname, früherer Name, Namenszusätze, Straßenangaben) anonymisiert gespeichert.
Was bedeutet Ihre Mitwirkung an Forschungsvorhaben?
Bei Zustimmung können Sie im Falle eines Forschungsvorhabens gefragt werden, ob Sie für eine schriftliche oder mündliche Befragung zur Verfügung stehen. Ihre Mitwirkung ist freiwillig und Sie können diese jederzeit ablehnen.
Die Forschung mit Ihren personenbezogenen Daten ist immer von Ihrer Zustimmung abhängig!
Sie können die Krebsforschung unterstützen, indem Sie der Mitwirkung an Forschungsvorhaben (namentliche Speicherung) zustimmen.
Wohnen Sie nicht in Schleswig-Holstein können Sie entscheiden, ob Sie an die Vertrauensstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein gemeldet werden möchten. Im Falle Ihres Einverständnisses wird Ihre namentliche Meldung von der Vertrauensstelle an das für Ihren Wohnort zuständige Krebsregister weitergeleitet und nach den dort geltenden Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Rechtslage in Ihrem Bundesland finden Sie im Internet auf der Homepage von "GEKID"
Was wird gemeldet?
Persönliche Daten, z. B.:
- Namen
- Wohnort
- Geburtsdatum/-ort
Krankheitsbezogene Daten, z. B.:
- Art der Erkrankung
- Therapieform
- frühere Tumorerkrankungen




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