Meldevergütung
Die Vergütung für die Meldungen richtet sich nach der Meldevergütungsregelung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit – VIII 437-402.65148-000 – in der Neufassung vom 23. Juni 2006. Danach bekommen Meldende für die ersten 18 Meldungen EURO 6,50 und für jede weitere Meldung EURO 4,50. Pathologen erhalten für alle Meldungen EURO 3,10, die Onkologische Nachsorgestelle erhält für jede Meldung EURO 5,50. Die Vertrauensstelle kann die Festlegung treffen, dass für die Meldungen von Tumoren der ICD-10-Diagnosen C44 und D04 eine reduzierte Meldevergütung gezahlt wird.
Die Abrechnung erfolgt etwa alle drei Monate durch die Vertrauensstelle. Die Stellung einer Rechnung ist nicht erforderlich.




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