Aufgaben und Ziele des Krebsregisters
„Das Krebsregister hat das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von Krebserkrankungen zu beobachten, insbesondere statistisch-epidemiologisch auszuwerten, vornehmlich anonymisierte Daten für die Grundlagen der Gesundheitsplanung sowie der epidemiologischen Forschung einschließlich der Ursachenforschung bereitzustellen und zu einer Bewertung der Qualität präventiver und therapeutischer Maßnahmen beizutragen.“ So lautet die Regelung durch das Landeskrebsregistergesetz in der aktuellen Fassung.
Damit ist festgeschrieben, dass die Aufgabe des Krebsregisters nicht die bloße Sammlung von Daten ist, sondern die Auswertung und Aufbereitung des Datenmaterials zu weiteren Forschungsvorhaben im Vordergrund steht. Mögliche Fragestellungen, zu deren Klärung das Krebsregister beitragen kann, sind
z. B.:
- Steigt die Anzahl der Krebserkrankungen im Land oder ist die Tendenz rückläufig? Welche zahlenmäßige Entwicklung ist bei den einzelnen Tumorarten zu beobachten?
- Besteht ein Zusammenhang zwischen bestimmten Krebserkrankungen und dem Geschlecht oder der Altersgruppe?
- Treten einige Krebserkrankungen in bestimmten Regionen gehäuft auf? Steht die Häufigkeit im Zusammenhang mit bestimmten schädlichen Umwelteinflüssen?
- Welchen Effekt zeigen Screeningprogramme (z. B. Mammographie-Screening)?
- Bei welchen Behandlungsmethoden zeigen sich die größten Erfolge bzw. die längsten Überlebenszeiten? Nimmt die Krebssterblichkeit ab oder zu?
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über das Krebsregister Auswertungen von gemeldeten Daten der eigenen Meldestelle in aggregierter Form zu nutzen. Dieses dient der Unterstützung der Qualitätssicherung in der Therapie und in der Versorgung von Krebserkrankungen (§ 6 Absatz 7 LKRG).
Nur mit Hilfe einer vorhandenen langfristig angelegten Datenbank ist es möglich, zeitnahe Untersuchungen anzustellen, wenn z. B. der Verdacht der Häufung einer bestimmten Krebserkrankung in einer bestimmten Region aufkommt. Nur dann kann der unmittelbare Vergleich mit anderen Regionen oder die tendenzielle Entwicklung in diesem Gebiet eruiert werden. Bestätigt sich der Verdacht, liegen die erforderlichen Angaben zur Ursachenforschung vor. Anderenfalls trägt eine schnelle Ausräumung des Verdachts dazu bei, unnötige Verunsicherung in der Bevölkerung zu vermeiden.




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